Ratgeber

Gerüst-Bewilligung in Olten – wann Sie eine brauchen und bei wem

Für eine Gerüst-Bewilligung in Olten zählen zwei getrennte Fragen. Steht das Gerüst auf Ihrer Parzelle, ist es innerhalb der Bauzone bis drei Monate pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei. Ragt es auf Trottoir oder Strasse, braucht es eine schriftliche Zustimmung.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Stelle zuständig ist, was die Gebühr kostet und wie viel Vorlauf Sie brauchen. Grundlage sind die Kantonale Bauverordnung, das Strassengesetz und die Vorgaben der Stadt Olten.

Braucht ein Gerüst in Olten eine Bewilligung?

Oft ja, aber nicht immer dieselbe. Hinter der Frage stecken zwei Verfahren mit zwei verschiedenen Stellen.

Das erste betrifft das Gerüst als Bauwerk. Temporäre Bauten sind innerhalb der Bauzone bis maximal drei Monate pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei. So regelt es § 3ter Abs. 1 lit. f der Kantonalen Bauverordnung (KBV).

Das zweite betrifft den Boden darunter. Sobald ein Ständer auf Trottoir, Strasse oder Platz steht, verlangt § 66 Abs. 1 KBV eine schriftliche Zustimmung. Diese Pflicht hängt nicht an der Standzeit.

Beide Fragen werden getrennt beantwortet. Ein Gerüst kann baubewilligungsfrei sein und trotzdem eine Sondernutzungsbewilligung brauchen. An einer Häuserzeile in der Oltner Innenstadt ist genau das der typische Fall.

3

Monate pro Kalenderjahr ohne Baugesuch, innerhalb der Bauzone

14

Tage Vorlauf für öffentlichen Grund in der Stadt Olten

20

Werktage Vorlauf an Kantonsstrassen, 40 bei Spursperrung

15.00

CHF je m² und Monat auf Oltner Gemeindestrassen

Prüfschema: vier Fragen bis zur zuständigen Stelle

Gehen Sie die vier Fragen der Reihe nach durch. Jede ist so gestellt, dass ein Ja ein Verfahren auslöst.

  1. 01

    Ragt das Gerüst über Ihre Parzellengrenze?

    Steht auch nur ein Teil auf Trottoir, Strasse oder Platz, braucht es die schriftliche Zustimmung nach § 66 Abs. 1 KBV. Steht es auf dem Grundstück nebenan, gilt Absatz 2 derselben Norm.

  2. 02

    Steht es länger als drei Monate im Kalenderjahr – oder ausserhalb der Bauzone?

    Dann greift die Befreiung von § 3ter Abs. 1 lit. f KBV nicht. Es gilt die Grundnorm von § 134 Abs. 1 PBG, und es braucht ein Baugesuch.

  3. 03

    Berührt das Vorhaben Gewässerraum, Wald- oder Heckenabstand, Strassenbaulinie, Schutzzone oder Schutzobjekt?

    § 3ter Abs. 3 KBV hebt die Befreiung dann wieder auf. Auch ein Gerüst mit kurzer Standzeit wird baubewilligungspflichtig.

  4. 04

    Liegt ein Gleis oder eine Fahrleitung näher als 50 m?

    Dann bewilligt die Bahn mit, gestützt auf Art. 18m Eisenbahngesetz. In der 5-Meter-Gefahrenzone kommt ein Erdungskonzept dazu.

Kurz gesagt: Viermal Nein heisst: kein Gesuch für das Gerüst. Jedes Ja öffnet ein eigenes Verfahren, mit eigener Stelle und eigener Frist.

Bewilligungsfrei bis drei Monate – was § 3ter KBV genau sagt

Die Regel ist jung. Der Kanton Solothurn hat seine Bauverordnung revidiert, die neue Fassung gilt seit dem 1. Oktober 2024. Seither listet § 3ter ausdrücklich auf, was ohne Baubewilligung gebaut werden darf.

Für Gerüste zählt Buchstabe f: die temporäre Errichtung von Bauten oder baulichen Anlagen bis maximal drei Monate pro Kalenderjahr. Der Einleitungssatz beschränkt die ganze Liste auf Vorhaben «innerhalb der Bauzone». Ausserhalb gilt die Befreiung nicht, und ein Baugesuch braucht dort zusätzlich die Zustimmung des kantonalen Bau- und Justizdepartements.

Bemerkenswert ist, was fehlt. Im Planungs- und Baugesetz kommt das Wort «Gerüst» kein einziges Mal vor. Die Positivliste in § 3 Abs. 2 KBV nennt 23 bewilligungspflichtige Vorhaben – eine Krananlage steht darin, ein Gerüst nicht. Unter den vier bloss anzeigepflichtigen Vorhaben von § 4 KBV fehlt es ebenfalls.

Die entscheidende Zahl ist deshalb die Standzeit. Eine Fassadensanierung mit Dämmung und Deckputz braucht oft acht Wochen und bleibt damit innerhalb der Frist. Plant die Bauleitung mehr als drei Monate, gehört das Baugesuch in den Terminplan.

Bewilligungsfrei heisst nicht regelfrei. Nach § 3ter Abs. 4 KBV gilt das materielle Recht trotzdem. Für ein Gerüst sind das vor allem die Bauarbeitenverordnung, die SUVA-Vorgaben und die Ruhezeiten im Oltner Polizeireglement. Den Wortlaut aller Paragraphen führt die Kantonale Bauverordnung in der Gesetzessammlung des Kantons.

Wo in Olten trotzdem ein Baugesuch nötig wird

§ 3ter Abs. 3 KBV nimmt die Befreiung in fünf Fällen zurück. Dann ist auch ein kurz stehendes Gerüst baubewilligungspflichtig. In Olten ist das alles andere als theoretisch.

Gewässerraum
Die Aare fliesst mitten durch die Stadt. Wer nahe am Ufer saniert, klärt zuerst, ob die Parzelle im Gewässerraum liegt.
Wald- oder Heckenabstand
Am Born und am Engelberg stehen Häuser nahe am Waldrand. Dort entscheidet der Abstand über das Verfahren.
Strassenbaulinie
Steht die Fassade auf der Baulinie, steht das Gerüst davor. Den Verlauf kennt die Baudirektion.
Schutzzone
Die Oltner Schutzverordnung führt eine Altstadtzone und eine Schutzzone, genehmigt vom Regierungsrat am 1. Juli 2008. Der Kanton schützt nur eine Handvoll Ortsbilder unmittelbar per Verordnung – die Altstadt von Olten ist eines davon.
Schutzobjekt
Der Kanton führt pro Gemeinde ein Schutzverzeichnis, auch Olten hat eine eigene Liste. Das bekannteste Objekt ist die Holzbrücke.

Im geschützten Ortsbild entscheidet in Olten zusätzlich die Altstadtkommission. Die kantonale Kulturdenkmäler-Verordnung erlaubt, diese Zustimmung an eine örtliche Fachkommission zu delegieren. Gegen ihre Entscheide läuft eine Frist von 10 Tagen.

Dasselbe Ortsbild verändert auch die Solaranlage auf dem Dach. In der Altstadt braucht sie ein ordentliches Baubewilligungsverfahren statt einer Meldung. Wer dafür ein Gerüst plant, rechnet die Verfahrenszeit ein – Details stehen bei den Solargerüsten für Dächer im geschützten Ortsbild.

So läuft ein Baugesuch für das Gerüst in Olten

Das Baugesuch geht an die Baudirektion im Stadthaus. Auf Papier verlangt die Stadt es grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung. Seit dem 25. November 2024 geht es auch digital über eBauSO auf dem Portal my.so.ch. Olten ist eine von sechs Pilotgemeinden.

Danach laufen vier Fristen, die jeder Terminplan kennen sollte:

20 Tage

Öffentliche Auflage. In dieser Frist läuft die Einsprache.

§ 8 Abs. 1 KBV

2 Monate

Entscheid der Baubehörde, gerechnet ab vollständigen Unterlagen.

§ 9 Abs. 1 KBV

10 Tage

Beschwerdefrist ab Zustellung des Entscheids.

§ 2 Abs. 6 KBV

2 Jahre

Gültigkeit ohne Baubeginn, um höchstens ein Jahr verlängerbar.

§ 10 Abs. 1 KBV

Läuft für die Sanierung ohnehin ein Baugesuch, gehören Fläche und Standzeit des Gerüsts mit in die Unterlagen. So kennt die Baubehörde den ganzen Bauablauf, und es entsteht kein zweites Verfahren nur für das Gerüst.

Gerüst auf Trottoir oder Strasse: Die Strassenart bestimmt die Stelle

Für den öffentlichen Grund gilt die einzige Norm im Solothurner Baurecht, die Gerüste ausdrücklich nennt.

§ 66 Abs. 1 KBV

«Der öffentliche Grund darf für Ablagerungen, Gerüste und Bauplatzinstallationen nur mit schriftlicher Zustimmung der zuständigen Behörde in Anspruch genommen werden.»

Schriftlich ist wörtlich gemeint. Eine mündliche Zusage am Telefon genügt dem Wortlaut nach nicht. § 26 Abs. 1 Strassengesetz ergänzt: Jede Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus braucht eine Bewilligung und kostet eine Gebühr.

Wer bewilligt, hängt an der Strasse vor dem Haus. Nach § 26 Abs. 2 Strassengesetz entscheidet an Kantonsstrassen das Bau-Departement, an Gemeindestrassen der Gemeinderat.

Gemeindestrasse in Olten

Stelle
Abteilung Ordnung und Sicherheit der Stadt Olten, Gesuchskategorie «Sondernutzung öffentlicher Grund / Verkehr»
Vorlauf
mindestens 14 Tage – eine Soll-Vorgabe, keine Rechtsfrist
Gebühr
CHF 15.00 je m² und Monat, mindestens CHF 100.00
Kontakt
062 206 11 81 · verkehr@olten.ch

Kantonsstrasse

Stelle
Strassenunterhalt Kreis II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen bei Olten
Vorlauf
20 Werktage mit Situationsplan, 40 Werktage bei starker Verkehrsbeschränkung
Bearbeitung
2 bis 4 Wochen, Entscheid schriftlich per Post
Gebühr
CHF 5 bis 15 je m² und Monat, dazu eine Grundgebühr
Auflagen
mindestens 4.50 m lichte Höhe über der Fahrbahn, Fussgängerpassage mindestens 1.50 m breit und 2.20 m hoch, Signalisation nach SN 40 886

Welche Oltner Strassen Kantonsstrassen sind, legt ein Kantonsratsbeschluss von 2016 fest. Er führt im Stadtgebiet 16 Strassen und Abschnitte auf. Dazu zählen etwa Ringstrasse, Ziegelfeldstrasse, Froburgstrasse, Unterführungsstrasse, Bahnhofquai und Bahnhofbrücke. Ebenso gehören Gösgerstrasse, Boningerstrasse, Wilerweg, Trimbacherbrücke und die ERO samt Zufahrt dazu.

Alle übrigen Strassen im Stadtgebiet sind Gemeindestrassen. Die Adresse entscheidet also, ob 14 Tage oder 20 Werktage Vorlauf nötig sind. Nennen Sie uns die Adresse, dann klären wir die Strassenart vor der Offerte.

Über einem Trottoir kommt praktisch immer ein geschützter Durchgang mit Schutzdach und Beleuchtung dazu. Wie das beim Fassadengerüst an der Strassenfront aussieht, zeigt die Leistungsseite.

Was die Bewilligung für den öffentlichen Grund kostet

Die Gebühr richtet sich nach der belegten Bodenfläche, nicht nach der Gerüstfläche an der Fassade. In der Stadt Olten kostet sie CHF 15.00 je m² und Monat, mindestens aber CHF 100.00. So steht es in Art. 18 Abs. 1 der Gebührenordnung, in Kraft seit dem 1. Januar 2025.

Drei Rechnungen für die Stadt Olten

Fall Rechnung Gebühr
Trottoir, 1.20 m tief und 14 m lang, 2 Monate 16.8 m² × CHF 15.00 × 2 CHF 504.00
Kurzes Stück, 1.00 m tief und 6 m lang, 1 Monat 6 m² × CHF 15.00 = CHF 90.00 CHF 100.00 Minimalgebühr
Dazu ein Parkfeld für Material, 1 Monat Ansatz je Feld und Monat CHF 100.00–200.00

Drei weitere Regeln der Gebührenordnung gehören in jede Planung. Wird das Gesuch storniert, bleibt mindestens die Hälfte der Gebühr geschuldet. Die Wiederinstandstellung des Bodens geht vollständig zulasten der Gesuchstellenden. Bei grösseren Bauten mit langer Bauzeit kann die zuständige Direktion eine Pauschaltaxe vereinbaren.

An Kantonsstrassen gilt der kantonale Gebührentarif. Die Fläche kostet CHF 5 bis 15 je m² und Monat. Ohne Verkehrsauswirkung kommt eine Grundgebühr von CHF 50 bis 1'500 dazu. Mit Verkehrsauswirkung sind es CHF 150 bis 1'500, plus eine Tagesgebühr von CHF 5 bis 300.

In der Offerte steht die Gebühr als eigene Zeile, getrennt vom Gerüstpreis. Wie Montage, Miete und Standzeit zusammenkommen, zeigen die Gerüstpreise mit drei durchgerechneten Fällen.

Vorlaufzeiten: vom Aufbautag rückwärts gerechnet

Termine kippen selten an der Montage, meist an einer Frist. Rechnen Sie deshalb vom gewünschten Aufbautag zurück.

Verfahren Stelle Vorlauf
Gemeindestrasse, Stadt Olten Abteilung Ordnung und Sicherheit mindestens 14 Tage
Kantonsstrasse Strassenunterhalt Kreis II 20 Werktage, rund 4 Wochen
Kantonsstrasse mit Spursperrung Strassenunterhalt Kreis II 40 Werktage, rund 8 Wochen
Baugesuch Baubehörde der Gemeinde 20 Tage Auflage, Entscheid innert 2 Monaten
Gleisnähe Bahn mindestens 25 Tage Erdungskonzept, rund 30 Tage Prüfung

Die 14 Tage der Stadt sind eine Soll-Vorgabe, keine Rechtsfrist. Wer später einreicht, bekommt keine fristgerechte Bearbeitung zugesichert. Die übrigen Gemeinden der Amtei regeln ihre Zeiten selbst.

Eine Frist läuft ausserhalb jeder Bewilligung. Wer Fördergeld aus dem Gebäudeprogramm will, reicht das Gesuch zwingend vor Baubeginn ein. Planen Sie es deshalb vor dem Gerüsttermin ein. Den Ablauf erklärt der Ratgeber dazu, wer das Gerüst bei einer Sanierung bezahlt.

Gerüst auf dem Nachbargrundstück: was § 66 Abs. 2 KBV regelt

Nicht jedes Gerüst ragt auf die Strasse. In dicht bebauten Quartieren steht es oft auf dem Grundstück nebenan. Dafür braucht es keine Bewilligung einer Behörde, wohl aber eine Ankündigung.

§ 66 Abs. 2 KBV verpflichtet den Nachbarn, das Betreten und die vorübergehende Benützung seines Grundstücks zu dulden. Im Gegenzug benachrichtigt ihn die Bauherrschaft rechtzeitig und schont sein Eigentum. Für Schaden ist voller Ersatz zu leisten. Streitigkeiten entscheidet der Zivilrichter.

Ein kurzes Gespräch vor dem Montagetag erspart diesen Weg. Sagen Sie uns, ob ein Durchgang über die Nachbarparzelle nötig ist. Dann steht er im Montageplan und nicht erst am Aufbautag zur Diskussion.

Gerüst neben dem Gleis: Die Bahn bewilligt mit

Olten ist ein Bahnknoten, die Gleisfelder ziehen sich quer durch die Stadt. Arbeiten neben Bahnanlagen bewilligt nach Art. 18m Eisenbahngesetz die Bahn. Ihre Spezialbewilligung ist zwingender Bestandteil der Baubewilligung.

Zum nächsten spannungsführenden Teil bleiben mindestens 5 m Abstand, auch mit langen Stangen. Die Fahrleitung führt 15'000 Volt. Stahlbaugerüste erdet der Fahrleitungsdienst, die Freigabe kommt vom Fahrstromdienst.

Zwischen 0 und 5 m ab Gleisachse muss ein Sicherheitschef auf der Baustelle sein. Die Kosten dafür trägt die Bauherrschaft. Zonen, Terminplan und Erdung erklärt der Ratgeber Gerüst in Bahnnähe. Fristen und Zuständigkeiten stehen auch in den Fragen zu Gleisnähe und Industriearealen.

Gerüst-Bewilligung in den übrigen 24 Gemeinden der Amtei

Die Oltner Zahlen gelten nur für die Stadt. In den übrigen 24 Gemeinden der Bezirke Olten und Gösgen entscheidet die Baubehörde der Gemeinde über ein Baugesuch. In der Regel ist das die Baukommission. Über den öffentlichen Grund an Gemeindestrassen entscheidet der Gemeinderat.

Vorlauf und Gebühr regelt jede Gemeinde selbst. Einheitlich ist nur der Kanton: Für die Kantonsstrassen der Region ist der Strassenunterhalt Kreis II in Wangen bei Olten zuständig. Sein Netz misst im Bezirk Olten 74'530 m, im Bezirk Gösgen 46'330 m.

Welche Ausnahme vor Ort greift, unterscheidet sich. In Ufernähe stellt sich die Frage nach dem Gewässerraum in Niedergösgen, am Siedlungsrand die nach dem Waldabstand in Hägendorf. In Wangen bei Olten mit dem Sitz des Kreises II liegt die kantonale Stelle im Ort selbst. Alle 25 Gemeinden zeigt die Übersicht über die Bezirke Olten und Gösgen.

Wer das Gesuch stellt – und was Gerüstbau Olten dafür liefert

Das Gesuch stellt die Bauherrschaft. Die Unterlagen, die jede Stelle verlangt, kommen von uns:

  • Gerüstplan mit Grundriss und Höhe
  • Belegte Fläche auf öffentlichem Grund in m²
  • Geplante Standzeit mit Aufbau- und Abbautag
  • Fussgängerdurchgang und Schutzdach, wo das Gerüst ein Trottoir überbaut
  • Situationsplan für Gesuche an den Kreis II

Eine Bewilligung an der Kantonsstrasse gilt nur für die beantragte Dauer. Eine Verlängerung ist ein neues Gesuch, und bei Ablauf ist das Strassenareal geräumt und gesäubert. Planen Sie die Standzeit deshalb mit Reserve statt knapp.

Wie Planung, Montage, Abnahme und Abbau ineinandergreifen, beschreibt der Ablauf im Gerüstbauservice. Fragen zur Zuständigkeit beantworten wir auch am Telefon unter +41 79 193 11 03.

Hinweis: Dieser Ratgeber fasst das Recht des Kantons Solothurn und die Vorgaben der Stadt Olten zusammen, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Auskunft der zuständigen Stelle. Fristen und Gebühren können sich ändern; massgebend ist die geltende Fassung, aktuell auf der Website der Stadt Olten.

Häufige Fragen

Gerüst-Bewilligung – kurz beantwortet

  • Brauche ich für ein Gerüst in Olten eine Bewilligung?

    Für das Gerüst als Bauwerk meist nicht: Innerhalb der Bauzone ist es bis drei Monate pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei. Steht es auf Trottoir oder Strasse, braucht es aber immer eine schriftliche Zustimmung nach § 66 Abs. 1 KBV. Gewässerraum, Waldabstand, Strassenbaulinie, Schutzzone oder Schutzobjekt machen es wieder baubewilligungspflichtig.

  • Wie früh muss das Gesuch für den öffentlichen Grund eingereicht sein?

    In der Stadt Olten mindestens 14 Tage vor dem Aufbau. An einer Kantonsstrasse sind es 20 Werktage, bei starker Verkehrsbeschränkung 40 Werktage. Die übrigen Gemeinden der Amtei legen ihre Fristen selbst fest.

  • Was kostet ein Gerüst auf dem Trottoir an Gebühren?

    In der Stadt Olten CHF 15.00 je m² belegter Fläche und Monat, mindestens CHF 100.00. Ein Streifen von 1.20 m auf 14 m kostet für zwei Monate CHF 504.00. An Kantonsstrassen gelten CHF 5 bis 15 je m² und Monat plus Grundgebühr.

  • Reicht eine telefonische Zusage der Gemeinde?

    Nein. § 66 Abs. 1 KBV verlangt für Gerüste auf öffentlichem Grund eine schriftliche Zustimmung. Eine mündliche Zusage genügt dem Wortlaut nach nicht. Aufgebaut wird deshalb erst, wenn die Bewilligung vorliegt.

  • Was gilt, wenn die Arbeiten länger dauern als geplant?

    An einer Kantonsstrasse gilt die Bewilligung nur für die beantragte Dauer, eine Verlängerung ist ein neues Gesuch. Steht das Gerüst länger als drei Monate im Kalenderjahr, endet zudem die Befreiung von der Baubewilligung. Melden Sie absehbare Verzögerungen deshalb früh.

  • Darf das Gerüst auf dem Grundstück meines Nachbarn stehen?

    Ja, soweit es für die Arbeiten nötig ist. Der Nachbar muss das nach § 66 Abs. 2 KBV dulden. Im Gegenzug benachrichtigen Sie ihn rechtzeitig, schonen sein Eigentum und ersetzen allfälligen Schaden voll.

Weitere Antworten zu Strassenart, Gebühr und Baugesuch stehen im Block Wer bewilligt was der häufigen Fragen.

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