Öffentlicher Grund entscheidet über die Bewilligung. § 66
Abs. 1 KBV verlangt dafür eine schriftliche Zustimmung, § 26
Abs. 1 Strassengesetz eine Bewilligung gegen Gebühr. An einer
Gemeindestrasse entscheidet der Gemeinderat, an einer
Kantonsstrasse das Bau-Departement – faktisch der
Strassenunterhalt Kreis II in Wangen bei Olten.
Das Gerüst selbst löst selten ein eigenes Baugesuch aus. Seit
dem 1. Oktober 2024 bleiben temporäre Bauten bis drei Monate
pro Kalenderjahr bewilligungsfrei (§ 3ter Abs. 1 lit. f KBV).
Absatz 3 hebt das wieder auf, sobald Gewässerraum, Wald- oder
Heckenabstand, Strassenbaulinie, Schutzzone oder Schutzobjekt
betroffen sind. An der Aare und an den Waldrändern trifft das
oft zu.
Vorlauf und Gebühr hängen an der Strasse. Die Stadt Olten will
das Gesuch mindestens 14 Tage vorher und verrechnet
CHF 15.00 je m² und Monat, mindestens CHF 100.00. An einer
Kantonsstrasse sind es 20 Werktage, bei starker
Verkehrsbeschränkung 40, dazu CHF 5 bis 15 je m² und Monat.
In den übrigen Gemeinden bewilligt die Standortgemeinde.
Über der Fahrbahn bleiben mindestens 4.50 m lichte Höhe, für
Fussgänger eine Passage von 1.50 m Breite und 2.20 m Höhe.
Signalisiert wird nach SN 40 886, die äussersten Pfosten
tragen rot-weisse Latten und Baustellenbeleuchtung.
Der Bahnhof Olten zählt rund 80'900 Ein- und Aussteigende pro
Werktag, die Gleisfelder ziehen quer durch das Siedlungsgebiet.
In der Fahrleitung liegen 15'000 Volt, der Mindestabstand
beträgt 5 m. Die Bahn prüft das Erdungskonzept mindestens
25 Tage, ein Projekt näher als 50 m rund 30 Tage.
Die Oltner Altstadt gehört zu den wenigen Ortsbildern, die der
Kanton unmittelbar per Verordnung schützt. Dort prüft zusätzlich
die Altstadtkommission, und eine Dach-Solaranlage braucht ein
Baubewilligungsverfahren statt einer Meldung.
Wer die Fassade dämmt, reicht das Gesuch ans Gebäudeprogramm des
Kantons Solothurn vor Baubeginn ein. Die Energiefachstelle
bearbeitet es kostenlos, üblicherweise in rund 14 Tagen. Das
Gerüst gehört in den Terminplan nach der Zusicherung.