Auf öffentlichem Grund verlangt § 66 der kantonalen
Bauverordnung eine schriftliche Zustimmung. Eine mündliche Zusage
genügt dem Wortlaut nach nicht. Für das Gerüst selbst gilt seit
Oktober 2024 eine zweite Regel: Temporäre Bauten bleiben bis zu
drei Monaten pro Kalenderjahr bewilligungsfrei. Wer länger stehen
lässt, verliert diese Freiheit.
Die Rückausnahme greift in Olten oft. Betrifft das Vorhaben
Gewässerraum, Waldabstand, Strassenbaulinie, Schutzzone oder ein
Schutzobjekt, bleibt es bewilligungspflichtig. Der Aareraum, die
Waldränder an Born und Engelberg und die Schutzobjekte der
Altstadt decken viel Stadtfläche ab. Der Kanton schützt nur eine
Handvoll Ortsbilder unmittelbar per Verordnung – die Altstadt von
Olten ist eines davon. Eine Dach-Solaranlage braucht dort ein
Baubewilligungsverfahren, nicht bloss eine Meldung. Was das für
die Montage heisst, steht auf
Solargerüste.
Auf dem Stadtgebiet liegt kein eigener Nationalstrassenanschluss.
Die Zufahrt läuft über die Kantonsstrasse H5 und die Entlastung
Region Olten, kurz ERO. Sie ist seit 2013 offen und hat den
Verkehr in den Quartieren verschoben. In der Altstadt bleibt das
Fenster eng: Güterumschlag von Montag bis Samstag zwischen 07.00
und 11.30 Uhr. Am Donnerstagmorgen steht zusätzlich der
Wochenmarkt an der Kirchgasse.
Rund um die Gleisfelder kommt eine zweite Frist dazu. An der
Fahrleitung liegen 15'000 Volt an, der Mindestabstand beträgt
5 m. Ein Erdungskonzept braucht mindestens 25 Tage Vorlauf, die
Projektprüfung rund 30 Tage. Das sind acht Wochen, die im
Terminplan stehen müssen. Wer sie erst am Aufbautag entdeckt,
verliert den Termin.
Kurzfristig? Sturmschaden am Freitagabend, abgesprungener
Anbieter, vorgezogener Dachtermin: Dann steht das Gerüst innert 24
bis 72 Stunden. Vorausgesetzt sind eine freie Zufahrt und
verfügbares Material. Wie das abläuft, steht auf
Express-Gerüstmontage.
Für eine Offerte genügen Adresse, Gebäudetyp und Wunschtermin. Wer
vorher rechnen will, findet die Spannen unter
Gerüstpreise in der Region Olten.