Auf dem Flachdach ist die Kante die Attika. Auf dem Steildach die Traufe. Am Gerüst die offene Arbeitslage. Jede dieser drei Stellen bekommt ihre eigene Massnahme, und keine ersetzt die andere.
Für Dacharbeiten zählt die Absturzhöhe von 3 m, nicht die Traufhöhe des Gebäudes. Wird sie erreicht, gehört zwischen Traufe und Gerüst eine Fanglage. Sie hält die Person zurück und ebenso den Ziegel, der wegrutscht.
Am Gerüst arbeitet der Seitenschutz dreiteilig: Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett. Gebaut wird nach SN EN 12810/12811, Rechtsgrundlage ist die Bauarbeitenverordnung. Die Merkblätter zur Absturzprävention der SUVA geben den Rahmen vor.
Im Oltner Gebäuderegister stehen rund 4'570 Gebäude, rund 81 % davon heizen mit Öl oder Gas. Fast jeder Auftrag trifft deshalb auf Bestand. Viele dieser Dachränder waren nie als Arbeitsfläche vorgesehen.